Unsere Dienstleistungen in der Übersicht
Im Bereich der Glas- und Fensterreinigung bieten wir Ihnen vielfache Leistungen an, aber auch individuelle Wünsche sind auf Anfrage problemlos möglich.
Fenster- und Schaufensterreinigung
Eines unserer Steckenpferde ist die Reinigung von Fensterscheiben sowohl für private Haushalte als auch für Gewerbetreibende und Öffentliche Einrichtungen. Je nach Umfang und Wunsch des Kunden reinigen wir die Scheiben standardmäßig dabei mit normalem Leitungswasser mit einem Reinigungszusatz und ziehen diese Flächen anschließend mit einem Gummi-Abzieher streifenfrei ab. Die Rahmen werden in diesem Arbeitsgang auch gleich einmal feucht abgewischt.
Sauberkeit durch High-Tech!
Sind die Glas-Elemente für eine normale Leiterarbeit nicht zugänglich oder wäre diese Arbeit zu umständlich, so setzen wir seit kurzem auf den Einsatz unserer speziellen Reinwasser-Anlage zusammen mit einer Teleskopstange. In Kombination mit der speziellen, extra für Glasflächen geeigneten Waschbürste samt kontinuierlichem Wasserstrahl (nur für Außenarbeiten geeignet!) geht es dem Schmutz mit Kraft an den Kragen. Hierbei wird in einem Arbeitsdurchgang das Frischwasser aus Ihrer normalen Wasserleitung vor dem Auftragen mit Waschbürste durch einen in der Anlage integrierten Harzfilter geleitet und damit mineralisch enthärtet, sowie eben auch von Kalkpartikeln befreit.
Die Kalk-bildenden Elemente sind aus dem Wasser vertrieben und hinterlassen nach dem Trocknungsprozess keine störenden Flecken mehr – also ohne nachträgliches Abziehen. Diese Technik ist ideal für schwer zugängliche oder sehr große Fensterscheiben z.B. in größeren Höhen. Dabei können wir Scheiben bis zu einer Arbeitshöhe von circa 6 Metern reinigen, für noch größere Höhen wird der Einsatz eines Steigers notwendig (separater Kostenpunkt).
Was wir nicht machen
Auch wenn es hierzu schon zahlreiche Anfragen gab, Reinigungsarbeiten die das sogenannte Abseilen notwendig machen – wie es die Industriekletterer tun – bieten wir leider nicht an.
Vordachreinigung
Viele unserer Kunden haben über ihrer Haustüre ein sogenanntes „Vordach“ aus Glas. Über die Jahre verdreckt dieses natürlich und muss regelmäßig gereinigt werden. An diesem Punkt kommen wir wieder ins Spiel und reinigen je nach Wunsch des Kunden die Ober- und Unterseite – auch bei diesen Arbeiten ist optional der Einsatz unsere Reinwasser-Anlage möglich.
Gleichermaßen verfügen wir über spezielle Mittel, welche einen Abperleffekt anbieten und eine erneute Verschmutzung effektiv verhindern oder zumindest länger herauszögern können. Sprechen Sie und einfach darauf an!
Wintergartenreinigung
Wintergärten sind gerade auch im Sommer eine ideale Möglichkeit die Sonne zu genießen, ohne sich an den lästigen Insekten zu stören. Gleichermaßen sind diese Anbauten auch bei schlechtem Wetter ein beliebter Aufenthaltsort – zum Beispiel um zu grillen oder einfach nur die frische Luft zu genießen, ohne Nass zu werden.
All diese Wettereinflüsse setzen den Glas-Elementen zu. Kommen dann noch nahestehende Bäume mit ins Spiel, ist ein Bewuchs mit Moos, das Verharzen der Flächen oder aber die Ablagerung von Blättern nicht mehr weit.
Die Reinigung eines Wintergartens ist mitunter sehr anstrengend und zudem ist nicht jeder Mensch „Leiter/- oder Höhenfest„. Nun ist das Besteigen, also das Raufgehen auf die Glasflächen nicht nur in Kombination mit Wasser gefährlich (Rutschgefahr), sondern in einigen baulichen Fällen auch nicht so einfach umsetzbar. Wir vermeiden bei unserer Arbeit mit Wintergärten – soweit machbar – die Reinigung der Flächen durch das Besteigen ebenjener, sondern setzen auf lange Teleskopstangen mit Waschbürsten und optional Reinwasser-gereinigtem Wasser.
Unsere Erfahrung hat einfach gezeigt, dass dies die beste und schonendste Möglichkeit ist, um keine neuen Kratzer zu erzeugen – schließlich kann ein unentdeckter kleiner Stein unterm Schuh beim Betreten der Scheibe bereits große Schäden anrichten.
Intervalle der Fensterreingung und grobe Kosteneinschätzung
- - - Wie oft sollte man seine Glasflächen reinigen lassen? - - -

Nach der Meinung des Verbraucherschutzes sollte man seine Fenster etwa sechs Mal pro Jahr reinigen lassen, was einem Intervall von gut zwei Monaten entspräche.
Die Faktoren für eine vernünftige Intervall-Planung sind jedoch vielfältig und von Kunde zu Kunde individuell:
- Befindet sich das Gebäude an einer vielbefahrenen Straße oder an einer Allee mit vielen Bäumen?
- Ist eine Langzeitbaustelle in der Umgebung?
- Handelt es sich um ein Bürogebäude mit Laufkundschaft?
- Sind kleine Kinder im Haushalt, die gerne ihre Hände an die Scheiben schmieren?
- uvm.
Bei vielen unserer privaten Kunden ist eine Reinigung der Glasflächen im Turnus alle 3-4 Monaten jedoch vollkommen ausreichend.
Am Ende entscheidet jeder für sich selbst, wie oft die Fenster geputzt werden sollen. Manch einer fühlt sich eben wohler, wenn die Fenster immer blitzeblank sind, während andere wenig bis gar keinen Wert auf guten Durchblick legen.
Hierbei sei aber noch ein wichtiger Hinweis gegeben: Wenn man das Intervall zu weit hinauszögert, wird nicht nur jedes Mal die Reinigung deutlich aufwendiger und damit auch deutlich teurer, sondern die Glasflächen selbst als auch die Gummi-Dichtungen leiden unter den Bedingungen. Über die Zeit setzen sich Moos oder Pollen in die kleinsten Ritzen ab, verharzen und verschmieren alles. Der größere Feind neben der reinen Optik ist für das Glas jedoch der mit dem Wind getragene sehr feine Sand. Dieser wirkt über die Zeit wie Schmirgelpapier und sorgt dafür, dass allmählich durch Mikrokratzer die Oberfläche immer weiter Schaden nimmt.
- - - Mit welchen Kosten muss ich rechnen? - - -

Wer einen Reinigungsdienst beauftragt muss sich darüber im Klaren sein, dass nicht nur die reine Arbeitsleistung bei der Berechnung des Preises eine Rolle spielt, sondern viele weitere Faktoren dessen Höhe beeinflussen können. Man kann dies also nicht mit einem Stundenlohn von einer privaten und selbst angestellten Reinigungskraft vergleichen.
Für die Preisgestaltung dieser Art von Dienstleistung gelten im Wesentlichen folgende Faktoren:
- Größe der zu reinigenden Fläche (Quadratmeterpreis innen und außen)
Achtung! Fensterscheiben werden immer von beiden Seiten gereinigt, man muss die m²-Zahl für das Glas also immer doppelt berechnen! - Anzahl und Zugänglichkeit der Scheiben
- Zusätzliche Reinigung von Rahmen und Fensterbänken
- Ausmaß der Verschmutzung (verkürzte Reinigungsintervalle helfen bares Geld zu sparen)
- Arbeitsleistung / Stundenlohn der ausführenden Person(en), Berechnung pro Stunde incl. Mehrwertsteuer
- Materialverbrauch (z.B. Reinigungsmittel, Harzkartusche der Reinwasser-Anlage)
- Kosten für den Einsatz von schwerem Gerät wie einem Steiger werden immer separat berechnet
- An- und Abfahrtskosten (kombiniert als Pauschalpreis je Km)
Nachfolgend haben wir Ihnen mal ein kleines Kostenbeispiel aufgeführt, welches Ihnen als grobe Richtwert-Kalkulation dienlich sein soll. Letztlich können wir Ihnen die zu erwartenden Kosten für unsere Arbeit immer erst nach einer vorangehenden Besichtigung des Objekts mitteilen. Hierbei beurteilen wir den zu erwartenden Arbeitsaufwand, die notwendigen Einsatzmittel wie Leitern, Reinwasser-Anlage etc. und können Ihnen dann eine auf Sie zugeschnittene Kosteneinschätzung geben.
Netto-Preis je m² | Gesamt-Fensterfläche | An- und Abfahrtskosten (pauschal 0,50 € pro Km) | GesamtkostenBrutto | Netto  inkls. MwSt. | zzgl. MwSt.  |
---|---|---|---|
€ 1,50 | 160 m² | € 7,50 (15 Km) | € 294,52 | € 247,50 |
€ 2,00 | 100 m² | € 9,50 (19 Km) | € 249,30 | € 209,50 |
€ 2,00 | 80 m² | € 15,00 (30 Km) | € 208,25 | € 175,00 |
€ 2,00 | 60 m² | € 3,50 (7 Km) | € 146,96 | € 123,50 |
€ 3,00 | 40 m² | € 11,00 (22 Km) | € 155,89 | € 131,00 |
Kann ich die Kosten für eine Fensterreinigung von der Steuer absetzen?
Bei der jährlichen Steuererklärung können sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend machen und somit die besonderen Aufwendungen für einen extern genutzten Dienstleister über eine Steuererstattung zurückholen. Da fragt man sich also, warum man seine Fenster noch selber putzen sollte. Die Frage hierbei ist aber, gilt das auch für eine Fensterreinigung?
Generell kann man dies mit ja beantworten, denn auch die klassische Fensterreinigung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Fiskus wäre aber nun mal nicht der allseits geliebte Fiskus, wenn die Rückerstattung nicht auch an bestimmte Formalitäten bei der Einreichung gelten würden. Nutzt man das Angebot externer Dienstleister – wie uns zum Beispiel – so ist es unbedingt notwendig auf eine ordentliche Rechnung zu bestehen, auf der sowohl der Lohn-, die Fahrt- und die Materialkosten getrennt aufgeführt sind!
Ein weiterer Hinweis sei an dieser Stelle für Bar-Zahler angebracht: Das Finanzamt akzeptiert in diesem Zusammenhang als Beleg leider nur Zahlungen, die per Überweisung getätigt werden. Wer eine Rechnung also in bar zahlt, bleibt schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen und kann keine Rückerstattung für sich geltend machen.
Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern spiegeln lediglich unsere Erfahrungen wieder! Für eine rechtsgültige Aussage über mögliche Steuereinsparungen oder -Erstattungen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.